Für ein grundlegend erneuertes Wahlrecht

Um die Demokratie erneuern zu können, muss der Parteienstaat in Frage gestellt und letztlich überwunden werden. Beim bestehenden Wahlrecht kann dies nicht gelingen. Das Wahlrecht ist ein Garant des herkömmlichen Parteienstaates.

Ein Schlüssel zur Erneuerung der Demokratie ist daher die Erneuerung des Wahlrechts. Den Bürgern muss die Möglichkeit gegeben werden, in Wahlen nicht nur ihre Präferenz für einzelne Parteien und Personen zu bekunden, sondern auch ihre eventuelle Unzufriedenheit mit allen wählbaren Alternativen. Damit könnten die Wähler zumindest implizit auch den Parteienstaat in Frage stellen.

Auf lange Sicht müsste den Wählern darüber hinaus ermöglicht werden, in regelmäßigen Abständen die bestehende Verfassung – und damit die bestehende Staatsordnung und den Parteienstaat – explizit zu billigen oder zu verwerfen (iteratives Legitimationsverfahren).

Darüber hinaus werden auf lange Sicht herkömmliche Wahlverfahren auf neuartige Weise mit Losverfahren zu kombinieren sein, um eine gleichermaßen bürgernahe wie hoch professionelle Politik in allen Bereichen zu gewährleisten (Details dazu im Gesamt-Verfassungsentwurf in Neokratieverfassung.de).

Zum Konzept einer grundlegenden Wahlrechtsreform s. auf www.parteien-stop.de
die Rubrik Proteststimme – die Forderung

Zu den institutionellen Vorausssetzungen für eine Wahlrechtsreform s. auch die dortige Rubrik
Ein anderer Einstieg in den Ausstieg aus dem Parteienstaat

Weiteres zu einer grundlegenden Wahlrechtsreform: